Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-G) dient der Förderung von Anlagen zur dezentralen Erzeugung von Strom und Wärme mit dem Ziel Energie einzusparen und die Umwelt zu schützen.
Ziel der Bundesregierung ist es, den Beitrag der Stromerzeugung auf 25% bis 2020 zu steigern.
Das Gesetz wurde im Dezember 2015 neu ausgefertigt.
Auf jeder Stromrechnung sind als Bestandteil der Netznutzung die Kosten nach KWK-G aufgeführt.
Von besonderem Interesse ist der §26, in dem die Kosten für Unternehmen des produzierenden Gewerbes geregelt werden.
→ aktuelle Fassung
Januar 2019 - Energieaudit bei der Sparkasse Niederlausitz
Februar 2019 - Energieaudit bei der Sparkasse Elbe-Elster
März 2019 - Energieaudit bei KWG + BMA Senftenberg sowie der VG OSL Senftenberg
Foto im Header:
Tony Hegewald / pixelio.de
Foto hinter Kontaktdaten:
Thorben Wengert / pixelio.de
©Copyright 2019 – Perform Energy UG