Die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) trat 2007 in Kraft und wurde im Oktober 2015 aktualisiert.
Diese Verordnung gilt nicht für Produktionsprozesse, sondern nur für Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden müssen, sowie für zu diesem Zweck notwendige Anlagen.
→ aktuelle Fassung
Januar 2019 - Energieaudit bei der Sparkasse Niederlausitz
Februar 2019 - Energieaudit bei der Sparkasse Elbe-Elster
März 2019 - Energieaudit bei KWG + BMA Senftenberg sowie der VG OSL Senftenberg
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