Das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG) wurde 2010 erarbeitet und legt die Errichtung eines Sondervermögens fest.
Dieses Sondervermögen dient zur Förderung von Energieversorgungsmaßnahmen sowie maßnahmen zum Klimaschutz.
Gefördert werden Maßnahmen in folgenden Bereichen:
Das Gesetz ist für alle Unternehmen wichtig, die Neuerungen auf o. g. Gebieten entwickeln.
Januar 2019 - Energieaudit bei der Sparkasse Niederlausitz
Februar 2019 - Energieaudit bei der Sparkasse Elbe-Elster
März 2019 - Energieaudit bei KWG + BMA Senftenberg sowie der VG OSL Senftenberg
Foto im Header:
Tony Hegewald / pixelio.de
Foto hinter Kontaktdaten:
Thorben Wengert / pixelio.de
©Copyright 2019 – Perform Energy UG