Laut Energiedienstleistungsgesetz waren Nicht-KMU verpflichtet erstmalig bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit durchzuführen. In 2019 stehen die Wiederholungsaudits für alle in 2015 geprüften Unternehmen an. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50.001 oder ein Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (EMAS) einzuführen. Die geänderten Anforderungen an das Audit, den Auditbericht sowie die anschließende Meldung beim BAFA sind zu berücksichtigen.
Die auditierende Person muss dazu die Anforderungen nach § 8b EDL-G erfüllen. Die Perform Energy hat hierzu den Nachweis erbracht und ist in der Auditorenliste der BAFA gelistet.
Die Norm DIN EN 16247-1 wurde im Oktober 2012 in deutscher Fassung veröffentlicht und beschreibt die Anforderungen an ein Energieaudit. Folgende Mindestanforderungen sind dabei zu erfüllen:
Unser Ziel ist es, nicht nur den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, sondern für Ihr Unternehmen einen tatsächlichen Mehrwert zu generieren.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Durchführung eines Energieaudits haben. Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot oder besprechen die Details in einem persönlichen Gespräch.

Januar 2019 - Energieaudit bei der Sparkasse Niederlausitz
Februar 2019 - Energieaudit bei der Sparkasse Elbe-Elster
März 2019 - Energieaudit bei KWG + BMA Senftenberg sowie der VG OSL Senftenberg
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